Masernimpfpflicht tritt ab dem 01.03.2020 in Kraft

Wer sollte sich gegen Masern impfen lassen?

Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, wenn Sie:
• bisher nicht gegen Masern geimpft wurden
• in der Kindheit nur einmal geimpft wurden
• nicht wissen, ob sie bereits geimpft wurden oder früher Masern hatten

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle. In einem von 1.000 bis 2.000 Fällen kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Eine meist tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE). Sie wird bei einem von 10.000-100.000 Masernfällen beobachtet und tritt durchschnittlich etwa 7 Jahre nach einer akuten Maserninfektion auf. Kinder haben ein deutlich höheres Risiko an einer SSPE zu erkranken. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 von 1.000 an Masern erkrankte Menschen.
In den Jahren 2014 bis 2018 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 430 Masernausbrüche mit 3.178 Masernfällen gemeldet. Die alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach in der Europäischen Region der WHO in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits 90.000 Masernfälle aufgetreten sind und von Januar 2018 bis Juni 2019 mehr als 100 Personen an den Masern verstorben sind, zeigen den Handlungsbedarf. In Deutschland wurden bis Mitte November 2019 für dieses Jahr 503 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall.
Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken in allen Altersgruppen. Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masern-Impfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten liegt nur bei 73,9 Prozent. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind mindestens 95 Prozent nötig.Die vom Gesetz erfassten Personen können sich teilweise nicht selbst vor Masern schützen, z.B. weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.
Weitere Informationen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

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